Gasprüfung nach G607

Die Gasprüfung für ein Wohnmobil und einen Wohnwagen (offizielle Bezeichnung: Prüfbescheinigung Technische Regeln „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW) muss alle 2 Jahre wiederholt werden, wenn keine Änderungen am Gassystem durchgeführt wurden. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage, die aus Heizung, Warmwasser, Kühlschrank, Herd und anderen Geräten bestehen kann, gewährleistet.

Wurde eine Änderung an der Gasanlage vorgenommen (z.B. Austausch eines defekten Gerätes), muss die Gasprüfung durchgeführt und die Änderung im Prüfbuch dokumentiert werden.

Wozu brauche ich eine Gasprüfung?

Schon zu Ihrer eigenen Sicherheit und die Ihrer Familie sollten Sie die Gasprüfung regelmäßig wiederholen lassen. Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist. Denn austretendes Gas gefährdet die Gesundheit und kann zu Explosionen führen.

Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil und greift der Brand auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann eine Versicherung bei nicht vorhandener Gasprüfung unter Umständen die Zahlung verweigern.

Viele Campingplätze oder Stellplätze fordern in ihren Bedingungen eine gültige Gasprüfung.

Der Campingplatzbetreiber darf den Nachweis einer erfolgreichen Gasprüfung verlangen und bei Fehlen den Zugang zum Campingplatz verwehren. Bei Dauercampern wird das häufig, auch im EU-Ausland, verlangt. Die Platzbetreiber haben dabei die Sicherheit aller Menschen auf dem Platz im Sinn.

 

Gasprüfung beim Wohnmobil und Wohnwagen

Beim Wohnmobil und Wohnwagen muss die Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen überprüft und abgenommen werden. Das wird bei Neufahrzeugen im Regelfall vom Hersteller erledigt. Danach muss die Gasanlage alle 2 Jahre überprüft werden. Der Halter des Fahrzeuges ist dafür verantwortlich.

 

Die Plakette für erfolgreiche Prüfung muss ebenso wie die Plakette der Hauptuntersuchung am Fahrzeug angebracht werden. Es gibt jedoch keine Regel, wo das zu erfolgen hat.

 

Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten. Damit kann der Versicherungsschutz entfallen.

Laut Arbeitsblatt G 607 des DVGW ist die Prüfung einer Gasanlage alle 2 Jahre sowohl im Wohnmobil als auch im Wohnwagen Pflicht .

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Gasprüfung?

Für die erfolgreiche Prüfung benötigen Sie:

  • eine angeschlossene, nicht leere Gasflasche
  • genug Ladung in der Batterie um Gasgeräte zu zünden (nicht notwendig bei Piezo-Zünder)
  • alle ans Gas-System angeschlossenen Geräte müssen funktionieren
  • das gelbe Prüfbescheinigungsheft

Prüfen Sie außerdem, ob der Druckminderer und Anschlussschlauch nicht älter als 10 Jahre sind. Die Prüfung unterliegt der europäischen Norm EN 1949 und EN 12864/13786. Demnach müssen Druckreglergeräte sowie nicht feste Anschlussleitungen spätestens 10 Jahre nach Herstellung ausgetauscht werden, unabhängig von deren Zustand.

 

Was wird bei der Gasprüfung gecheckt?

 

- Prüfung der Halterung der Gasflaschen

- Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten

- Check, dass keine elektrischen Einrichtungen im Gaskasten sind

- Dichtheit der Gasanlage

- Prüfung der Sicherheitsventile

- Funktionsfähigkeit der Gasanlage

- Prüfung des Alters von Anschlussschlauch und Druckminderer

- Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile auf korrekte Funktion (brennen alle Flammen, schalten die Ventile ab etc.)

- Prüfung der Abgasrohre

- Prüfung der Gasleitungen

Wer führt die Gasprüfung durch?

Wir sind Sachkundige nach DVGW Arbeitsblatt G607. Daher sind wir berechtigt Gasprüfungen durchzuführen und die Plakette für eine bestandene Gasprüfung zu erteilen. Wir sind berechtigt Neuanlagen zu prüfen und Änderungen an Gasanlagen abzunehmen und im Prüfbuch alles korrekt zu protokollieren.

Was kostet die Gasprüfung?

Bei uns kostet die Gasprüfung derzeit 42.- €. Gerne tauschen wir evtl. defekte Teile vor Ort gleich aus. Die Materialkosten und die Arbeitszeit für den Tausch wird gesondert berechnet. Sollten die Gasprüfung nicht mängelfrei sein und eine Nachprüfung erforderlich werden, berechnen wir für die Nachprüfung einen reduzierten Kostensatz in Höhe von 20.- €.

 

Auf Wunsch führen wir die Gasprüfung auch bei Ihnen zuhause oder auf Ihrem Campingplatz durch. Bitte fragen Sie uns nach unseren Anfahrtspauschalen.

 

Die Neudokumentation Ihrer Gasanlage wird nach Aufwand berechnet.

Wann und wie oft muss die Gasprüfung durchgeführt werden?

Die Gasprüfung muss spätestens alle 2 Jahre durchgeführt werden. Nach einer Änderung an der Gasanlage (Reparatur, Austausch eines Gerätes oder Einbau von zusätzlichen Geräten) muss die Gasprüfung ebenfalls durchgeführt und die Änderung im Prüfbuch dokumentiert werden.

 

Gerne können Sie per E-Mail oder telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.